Es handelt sich um eine sehr spezifische Agenda, deren Beherrschung außer Kenntnissen der anspruchsvollen „mehrschichtigen“ Legislative auch langjähriger Erfahrung und Überwindung dynamischer Entwicklung der Zolllegislative, deren Auslegung und Praxis von Zollstellen bedarf. Diese Agenda wird in unserem Rechtsanwaltsbüro von Experten, Zollspezialisten, Rechtsanwaltskonzipienten und Rechtsanwälten abgedacht, die bei der Zollverwaltung in wichtigen Positionen gearbeitet haben, wo sie notwendige Kompetenz und Erfahrungen gewonnen haben.
Wir bieten insbesondere folgende Dienstleistungen:
- Vertretungen der Mandanten in allen Phasen des Verfahrens, insbesondere im Zollveranlagungsverfahren, im Verfahren bei Zolldelikten, bzw. bei anderen Eingriffen in die Rechte und gesetzlich geschützte Interessen der Mandanten in öffentlich-rechtlichen Verfahren vor Zollbehörden, der Finanzdirektion der SR und vor Gerichten,
- Gewährung von Fachberatung, Verarbeitung der Rechtsstellungnahmen und Analysen, z. B. für Zolltarife, Klassifizierung der Ware laut dem Zolltarifbuchs, Zollwert, nachfolgende Kontrolle, Zollregime, Vereinfachungen, Herkunft der Waren, Schutz des geistigen Eigentums bei der Ein- und Ausfuhr der Ware, elektronische Kommunikation mit der Finanzverwaltung, Bürgschaften
- Vertretung der Mandanten bei Registrierungen, bei der Erteilung von Genehmigungen, bei Ersuchen um vereinfachte Verfahren, den Status des zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten und anderen Erleichterungen der Verfahren,
- Vertretung der Mandanten bei Kontrollen nach der Freilassung der Ware in den Zollregime seitens der Zollbehörden,
- Durchführung von Zollprüfung, Gesetzesänderungen, Aufmerksam machen auf Änderung von Rechten und Pflichten.